Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Zuletzt aktualisiert am 4. Nov. 2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Website, der iOS-App und der Android-App „Rento“ sowie für die über Rento angebotenen Buchungs-, Reservierungs- und Vermittlungsleistungen.
Anbieter der Plattform und Vertragspartner hinsichtlich der Vermittlungsleistung ist:
Diar Gashi – EinzelunternehmenWerkstraße 2077815 BühlDeutschland
USt-IdNr.: DE364870970E-Mail: info@rento-ks.com
nachfolgend „Rento“ genannt.
Rento vermittelt Mietfahrzeuge rechtlich selbstständiger gewerblicher Autovermieter, insbesondere im Kosovo.
Rento ist nicht selbst Vermieter der über die Plattform angebotenen Fahrzeuge.
§ 2 Rolle von Rento und Vertragsverhältnisse
Rento stellt eine digitale Plattform zur Suche, Auswahl, Reservierung und Vermittlung von Mietfahrzeugen zur Verfügung.
Zwischen dem Kunden und Rento kommt ein Vertrag über die Reservierungs- und Vermittlungsleistung zustande.
Der Vertrag über die Nutzung und Vermietung des Fahrzeugs kommt ausschließlich zwischen dem Kunden als Mieter und dem in der jeweiligen Buchung bezeichneten Autovermieter zustande.
Rento wird nicht Vermieter, Eigentümer, Halter oder Besitzer des vermittelten Fahrzeugs und wird nicht Partei des Mietvertrags.
Der jeweilige Vermieter ist insbesondere verantwortlich für:
- die Bereitstellung des gebuchten Fahrzeugs,
- die Zulassung und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs,
- den erforderlichen Versicherungsschutz,
- die Übergabe und Rücknahme des Fahrzeugs,
- die Durchführung des Mietverhältnisses,
- die Erhebung und Rückzahlung einer etwaigen Kaution sowie
- die Abwicklung von Schäden, Unfällen, Pannen und sonstigen Vorgängen im Zusammenhang mit dem Fahrzeug.
Die Identität des Vermieters wird dem Kunden im Zusammenhang mit der Buchung angezeigt.
§ 3 Kundenkonto
Für bestimmte Funktionen von Rento kann die Einrichtung eines Kundenkontos erforderlich sein.
Ein Kundenkonto darf grundsätzlich nur von Personen eingerichtet werden, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Der Kunde ist verpflichtet, bei Registrierung und Nutzung der Plattform vollständige, aktuelle und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Zugangsdaten dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Der Kunde muss Rento unverzüglich informieren, wenn der Verdacht besteht, dass ein unbefugter Dritter Zugriff auf das Kundenkonto erhalten hat.
Der Kunde kann die Löschung seines Kundenkontos verlangen, soweit keine gesetzlichen, vertraglichen oder berechtigten Gründe einer sofortigen Löschung bestimmter Daten entgegenstehen.
Die Löschung eines Rento-Kontos führt insbesondere nicht automatisch dazu, dass Unterlagen gelöscht werden, die ein Vermieter aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder zur Abwicklung eines bestehenden oder bereits abgeschlossenen Mietvertrags weiterhin aufbewahren darf oder muss.
Einzelheiten zur Verarbeitung und Löschung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 4 Gastbuchungen
Soweit Rento eine Buchung ohne Kundenkonto ermöglicht, erhält der Kunde einen individuellen privaten Buchungslink.
Über diesen Link können die für die betreffende Buchung freigeschalteten Funktionen genutzt werden.
Der Kunde ist verpflichtet, den Buchungslink vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Personen weiterzugeben.
Personen, die Zugriff auf den Buchungslink besitzen, können je nach bereitgestellter Funktion Buchungsinformationen einsehen oder Buchungsfunktionen nutzen.
Besteht der Verdacht, dass der Buchungslink unbefugten Personen bekannt geworden ist, muss der Kunde Rento unverzüglich informieren.
Rento kann den bestehenden Link aus Sicherheitsgründen deaktivieren und einen neuen Link ausstellen.
§ 5 Zustandekommen einer Buchung
Der Kunde wählt auf Rento ein Fahrzeug sowie Mietzeitraum und gegebenenfalls Zusatzleistungen aus.
Mit Abschluss des Zahlungsvorgangs gibt der Kunde eine verbindliche Buchungserklärung ab.
Der jeweilige Vermieter bevollmächtigt Rento aufgrund einer gesonderten Vereinbarung mit Rento, Buchungen nach Maßgabe seiner auf der Plattform hinterlegten Preise, Verfügbarkeiten und Buchungsvoraussetzungen in seinem Namen anzunehmen.
Sobald die für die Buchung erforderliche Onlinezahlung erfolgreich abgeschlossen wurde, wird die Buchung automatisch bestätigt. Eine zusätzliche manuelle Bestätigung durch den Vermieter ist nicht erforderlich.
Der Kunde erhält anschließend eine elektronische Buchungsbestätigung.
Mit der Buchungsbestätigung kommt der Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und Rento zustande und die Buchung des Fahrzeugs wird für den angegebenen Vermieter verbindlich.
Soweit sämtliche für den Mietvertrag erforderlichen Vertragsbedingungen bereits in den Buchungsvorgang einbezogen wurden, kommt mit der Buchungsbestätigung zugleich der Mietvertrag zwischen dem Kunden und dem bezeichneten Vermieter zustande.
Ein später über Rento digital unterzeichneter Mietvertrag kann das bereits begründete Mietverhältnis dokumentieren und konkretisieren. Bedingungen, die dem Kunden erstmals nach der verbindlichen Buchung mitgeteilt werden und seine Rechtsposition wesentlich verschlechtern, werden nicht ohne seine ausdrückliche Zustimmung Bestandteil des Mietvertrags.
§ 6 Reservierung während des Zahlungsvorgangs
Während des Zahlungsvorgangs wird der ausgewählte Mietzeitraum grundsätzlich für 20 Minuten vorläufig reserviert.
Nach Ablauf dieser Zeit kann Rento technisch bedingt eine kurze zusätzliche Nachfrist gewähren. Maßgeblich ist die im Buchungsvorgang angezeigte Reservierungsdauer.
Wird die erforderliche Onlinezahlung innerhalb dieses Zeitraums nicht erfolgreich abgeschlossen, kann die vorläufige Reservierung automatisch aufgehoben und das Fahrzeug wieder für andere Kunden freigegeben werden.
Unterbrechungen, Verzögerungen oder fehlgeschlagene Zahlungen führen nicht zu einer verbindlichen Buchung, solange keine Buchungsbestätigung ausgestellt wurde.
Macht ein Vermieter einem Kunden über die Chatfunktion ein individuelles Fahrzeugangebot, kann der betreffende Mietzeitraum für bis zu 30 Minuten für dieses Angebot reserviert werden. Wird die Buchung innerhalb dieses Zeitraums nicht abgeschlossen, kann die Reservierung automatisch verfallen.
§ 7 Preise und Rento-Gebühr
Der jeweilige Vermieter legt den Preis fest, den er für die Vermietung des Fahrzeugs erhalten möchte („Vermieterpreis“).
Rento erhebt für seine Reservierungs- und Vermittlungsleistung grundsätzlich eine Gebühr in Höhe von 10 % des Vermieterpreises.
Die Rento-Gebühr wird auf den Vermieterpreis aufgeschlagen.
Beispiel:
Vermieterpreis: 500,00 €Rento-Gebühr: 50,00 €angezeigter Gesamtpreis ohne Zusatzleistungen: 550,00 €
Von diesem Betrag werden 50,00 € online an Rento gezahlt und 500,00 € entsprechend den Buchungsbedingungen unmittelbar an den Vermieter gezahlt.
Die Rento-Gebühr entspricht daher grundsätzlich 10 % des Vermieterpreises und nicht 10 % des angezeigten Gesamtbetrags.
Zusatzleistungen wie beispielsweise Kindersitze, Zusatzfahrer oder sonstige vom Vermieter angebotene Leistungen sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Berechnungsgrundlage für die Rento-Gebühr, sofern im Buchungsvorgang nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
Der Preis solcher Zusatzleistungen wird vollständig an den jeweiligen Vermieter gezahlt.
Wird ein von Rento herausgegebener Rabattcode verwendet, wird der Rabatt grundsätzlich auf die Rento-Gebühr angerechnet. Der Vermieterpreis und die Preise der Zusatzleistungen bleiben unberührt, sofern im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
Der im Checkout angezeigte Betrag ist maßgeblich.
§ 8 Zahlung
Die Rento-Gebühr wird unmittelbar bei Abschluss der Onlinebuchung fällig.
Die Onlinezahlung kann über einen von Rento eingesetzten Zahlungsdienstleister, insbesondere Stripe, Apple Pay oder andere unterstützte Zahlungsarten, abgewickelt werden.
Rento beziehungsweise der eingesetzte Zahlungsdienstleister vereinnahmt grundsätzlich ausschließlich die an Rento geschuldete Reservierungs- und Vermittlungsgebühr.
Der Vermieterpreis sowie gebuchte Zusatzleistungen werden grundsätzlich unmittelbar an den Vermieter gezahlt.
Der bei der Fahrzeugübernahme oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt an den Vermieter zu zahlende Betrag wird dem Kunden vor Abschluss der Buchung angezeigt.
Rento nimmt diese Beträge grundsätzlich nicht im Namen des Vermieters entgegen und leitet sie nicht an diesen weiter.
§ 9 Mietbedingungen des Vermieters
Für das eigentliche Mietverhältnis gelten die Bedingungen des jeweiligen Vermieters.
Vor einer verbindlichen Buchung werden dem Kunden die für die Buchungsentscheidung wesentlichen Bedingungen zur Verfügung gestellt.
Hierzu gehören insbesondere, soweit für die jeweilige Buchung relevant:
- Kaution,
- Mindestalter,
- Mindestdauer des Führerscheinbesitzes,
- gegebenenfalls erforderliche Identitätsprüfung,
- wesentliche Angaben zum Versicherungsschutz und zu einer Selbstbeteiligung,
- etwaige Kilometerbegrenzungen,
- Kraftstoffregelung,
- Bedingungen für Auslandsfahrten,
- Bedingungen und gegebenenfalls Kosten für Zusatzfahrer sowie
- sonstige Bedingungen, die die Nutzung des Fahrzeugs oder den vom Kunden zu zahlenden Preis wesentlich beeinflussen.
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor Buchungsabschluss zur Verfügung gestellten Bedingungen zu prüfen.
Rento kann den Vermietern eine standardisierte Mietvertragsvorlage zur Verfügung stellen.
Diese Vertragsvorlage dient der technischen und organisatorischen Abwicklung des Mietverhältnisses. Vertragspartner des Mietvertrags bleiben ausschließlich Kunde und Vermieter.
Der jeweilige Vermieter ist dafür verantwortlich, dass die von ihm verwendeten Vertragsbedingungen und seine Vermietungstätigkeit den auf ihn anwendbaren gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
§ 10 Digitale Unterzeichnung und Fahrzeugübergabe
Der Mietvertrag kann bereits vor der Fahrzeugübernahme elektronisch über die Rento-Plattform unterzeichnet werden.
Der Vermieter kann Rento gestatten, eine von ihm hinterlegte Firmenunterschrift oder sonstige elektronische Signaturdarstellung in von ihm freigegebene Mietvertragsdokumente einzufügen.
Rento handelt dabei als technischer Plattformanbieter. Die Verwendung einer vom Vermieter hinterlegten Signatur erfolgt aufgrund der vom Vermieter erteilten Autorisierung.
Bei Fahrzeugübergabe und Fahrzeugrückgabe können über die Plattform Fotos oder sonstige Dokumentationen des Fahrzeugzustands erstellt und gespeichert werden.
Diese Dokumentation kann insbesondere zur Feststellung des Fahrzeugzustands, zur Abwicklung des Mietverhältnisses und zur Klärung späterer Meinungsverschiedenheiten verwendet werden.
§ 11 Identitätsprüfung
Für bestimmte Fahrzeuge oder Buchungen kann eine vorherige Identitätsprüfung erforderlich sein.
Hierbei kann der Kunde aufgefordert werden, insbesondere folgende Unterlagen oder Informationen bereitzustellen:
- Foto oder Scan eines Ausweisdokuments,
- Foto oder Scan des Führerscheins und
- ein aktuelles Selfie oder eine vergleichbare Identitätsaufnahme.
Die Prüfung kann automatisiert und, soweit erforderlich, zusätzlich manuell erfolgen.
Rento kann eine Identitätsprüfung ablehnen, aussetzen oder widerrufen, wenn begründete Zweifel an der Identität, Echtheit oder Gültigkeit der Dokumente bestehen oder sonstige Sicherheitsgründe vorliegen.
Soweit technisch vorgesehen, kann der Kunde eine manuelle Überprüfung verlangen.
Eine erfolgreich abgeschlossene Identitätsprüfung kann grundsätzlich für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten verwendet werden, längstens jedoch bis zum Ablauf eines hierfür maßgeblichen Führerscheins oder Identitätsdokuments.
Die Gültigkeitsdauer des Prüfstatus bedeutet nicht zwingend, dass sämtliche zur Prüfung eingereichten Dokumentkopien über denselben Zeitraum gespeichert werden.
Einzelheiten zu Datenverarbeitung, Speicherdauer und eingesetzten Prüfungsdienstleistern ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
Bestimmte Fahrzeuge können ausschließlich Kunden angeboten werden, deren Identität erfolgreich überprüft wurde.
Erforderliche Identitäts- und Führerscheindaten können für die Erstellung des Mietvertrags an den jeweiligen Vermieter übermittelt und in den Mietvertrag übernommen werden.
Hat der Kunde seine Identität über Rento prüfen lassen, kann der Vermieter, bei dem er bucht, die zur Prüfung eingereichten Fotos des Ausweisdokuments und des Führerscheins ab der Buchungsbestätigung bis zur Rückgabe des Fahrzeugs einsehen, um Identität und Fahrberechtigung des Kunden für die Miete zu prüfen. Das Selfie wird dem Vermieter nicht angezeigt. Jeder Abruf wird protokolliert. Nach der Fahrzeugrückgabe ist ein Zugriff nur noch nach Maßgabe der Datenschutzerklärung möglich.
§ 12 Voraussetzungen für Fahrer
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er sowie gegebenenfalls weitere Fahrer sämtliche vor der Buchung mitgeteilten Voraussetzungen erfüllen.
Dazu gehören insbesondere ein gültiger und am Ort der Fahrzeugübernahme anerkannter Führerschein, das erforderliche Mindestalter und die erforderliche Dauer des Führerscheinbesitzes.
Kann das Fahrzeug nicht übergeben werden, weil der Kunde eine vor der Buchung klar mitgeteilte Voraussetzung nicht erfüllt, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits vollständig erbrachten Vermittlungsleistung von Rento.
Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 13 Kaution
Eine etwaige Fahrzeugkaution wird vom jeweiligen Vermieter erhoben und verwaltet.
Rento nimmt grundsätzlich keine Fahrzeugkaution entgegen.
Höhe und Zahlungsweise der Kaution werden dem Kunden vor der Buchung angezeigt.
Für Rückzahlung, Freigabe oder Verrechnung der Kaution ist ausschließlich der Vermieter verantwortlich, sofern Rento nicht ausdrücklich etwas anderes zugesagt hat.
§ 14 Verspätete Rückgabe
Der Kunde muss das Fahrzeug spätestens zu dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt zurückgeben.
Eine Verspätung von bis zu einer Stunde wird grundsätzlich als Kulanzzeit behandelt, sofern der Vermieter nichts anderes ausdrücklich bestätigt.
Nach Ablauf dieser Kulanzzeit kann für jede angefangene weitere Stunde ein Betrag in Höhe von 1/24 des für das Fahrzeug maßgeblichen Vermieter-Tagespreises berechnet werden.
Die Berechnung kann technisch über die Rento-Plattform erfolgen.
Der Betrag wird dem jeweiligen Vermieter geschuldet und grundsätzlich unmittelbar an den Vermieter gezahlt.
Weitergehende Ansprüche des Vermieters wegen einer erheblichen verspäteten Rückgabe, insbesondere wegen nachweisbarer zusätzlicher Schäden, bleiben nach Maßgabe des anwendbaren Rechts unberührt. Bereits berechnete Verspätungsentgelte sind auf denselben Schaden anzurechnen.
§ 16 Stornierung durch den Kunden
Eine bestätigte Buchung kann vom Kunden derzeit nicht unmittelbar selbst über eine automatische Stornierungsfunktion beendet werden.
Möchte der Kunde seine Buchung stornieren, kann er Rento insbesondere über die App, den vorgesehenen Supportkanal oder per E-Mail kontaktieren.
Rento kann anschließend die Buchung im System stornieren und den Vermieter informieren.
Soweit dem Kunden vor der Buchung keine besondere Stornierungsgebühr des Vermieters angezeigt wurde, erhebt Rento im Namen des Vermieters keine zusätzliche Stornierungsgebühr.
Die bereits erbrachte Reservierungs- und Vermittlungsleistung von Rento bleibt hiervon getrennt.
Nach vollständiger Erbringung der Vermittlungsleistung wird die Rento-Gebühr bei einer freiwilligen späteren Stornierung durch den Kunden grundsätzlich nicht zurückerstattet.
Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts-, Minderungs-, Schadensersatz- oder sonstige zwingende Rechte des Kunden bleiben unberührt.
Wird die Buchung aufgrund eines von Rento oder dem Vermieter zu vertretenden Umstands storniert, gelten insbesondere § 15 und § 18.
§ 17 Nichterscheinen
Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Übergabezeitpunkt und nimmt er weder mit Rento noch mit dem Vermieter Kontakt auf, kann die Buchung nach angemessener Wartezeit als nicht wahrgenommen behandelt werden.
Die Rento-Gebühr wird in diesem Fall grundsätzlich nicht erstattet.
Etwaige weitere Ansprüche des Vermieters richten sich nach dem Mietvertrag und den dem Kunden vor Buchung mitgeteilten Bedingungen.
§ 18 Erstattungen
Soweit Rento verpflichtet ist, eine von Rento erhaltene Zahlung zu erstatten, erfolgt die Erstattung grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde für die ursprüngliche Zahlung verwendet hat.
Rento veranlasst die Erstattung unverzüglich und grundsätzlich spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eintritt des Erstattungsgrundes oder Eingang einer wirksamen Widerrufserklärung, soweit gesetzlich keine andere Frist gilt.
Nach Auslösung der Erstattung kann die tatsächliche Gutschrift abhängig vom Zahlungsdienstleister, Kartenaussteller oder Kreditinstitut zusätzliche Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen.
Dem Kunden werden für eine geschuldete Rückzahlung durch Rento keine zusätzlichen Erstattungsgebühren berechnet.
§ 19 Widerrufsrecht hinsichtlich der Rento-Vermittlungsleistung
Soweit dem Kunden als Verbraucher hinsichtlich des mit Rento geschlossenen Vermittlungsvertrags ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird der Kunde vor Vertragsschluss gesondert über dieses Recht informiert.
Der Kunde kann ausdrücklich verlangen, dass Rento bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Vermittlungsleistung beginnt.
Das Widerrufsrecht hinsichtlich der entgeltlichen Vermittlungsleistung kann bei vollständiger Vertragserfüllung durch Rento erlöschen, wenn der Kunde vor Beginn der Leistung ausdrücklich verlangt hat, dass Rento vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und gleichzeitig bestätigt hat, dass ihm bekannt ist, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Rento erlischt.
Für den eigentlichen, für einen bestimmten Termin oder Zeitraum abgeschlossenen Mietvertrag über das Fahrzeug können hiervon abweichende gesetzliche Regelungen zum Widerrufsrecht gelten.
§ 20 Chat, Nachrichten und hochgeladene Inhalte
Rento kann Kunden und Vermietern eine Nachrichtenfunktion zur direkten Kommunikation bereitstellen.
Über diese Funktion können je nach technischer Ausgestaltung auch Fotos, Dokumente oder andere Dateien ausgetauscht werden.
Nutzer dürfen keine rechtswidrigen Inhalte, Schadsoftware, beleidigenden, bedrohenden, betrügerischen oder sonstigen Inhalte einstellen, die Rechte Dritter verletzen.
Personenbezogene Daten oder Dokumente Dritter dürfen nur übermittelt werden, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht und die Übermittlung für die Buchung oder das Mietverhältnis erforderlich ist.
Rento kann rechtswidrige oder gegen diese Bedingungen verstoßende Inhalte entfernen oder deren Zugriff beschränken.
Nutzer können Inhalte oder andere Nutzer melden.
Rento kann Funktionen zum Blockieren anderer Nutzer bereitstellen.
§ 21 Bewertungen
Nach einer Vermietung kann Rento dem Kunden ermöglichen, den Vermieter oder das Fahrzeug zu bewerten.
Bewertungen müssen auf einer tatsächlichen Erfahrung beruhen und sachlich sowie wahrheitsgemäß sein.
Manipulierte Bewertungen, gekaufte Bewertungen, Bewertungen ohne tatsächliche Buchung sowie rechtswidrige, beleidigende oder sonstige unzulässige Inhalte sind nicht gestattet.
Rento kann Bewertungen prüfen, zurückhalten oder entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese Bestimmungen oder gegen gesetzliche Vorschriften bestehen.
Ein Anspruch auf Veröffentlichung einer Bewertung besteht nicht.
Der Nutzer räumt Rento die für Darstellung, Speicherung und technische Verbreitung seiner Bewertung über die Rento-Plattform erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein.
§ 22 Ranking und hervorgehobene Angebote
Die Reihenfolge der auf Rento angezeigten Fahrzeuge kann insbesondere von Verfügbarkeit, Suchkriterien, Standort, Fahrzeugmerkmalen, Preis, Bewertungen, Qualität und Zuverlässigkeit des Vermieters sowie technischen und kommerziellen Rankingparametern beeinflusst werden.
Vermieter können gegebenenfalls kostenpflichtige Hervorhebungen oder sogenannte „Boosts“ erwerben.
Eine solche kostenpflichtige Hervorhebung kann die Position oder Sichtbarkeit eines Angebots beeinflussen.
Bezahlte Hervorhebungen werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen kenntlich gemacht.
§ 23 Sperrung und Kündigung von Kundenkonten
Rento kann ein Kundenkonto vorübergehend sperren oder dauerhaft schließen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht.
Ein solcher Grund kann insbesondere vorliegen bei:
- erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese Bedingungen,
- Betrugs- oder Missbrauchsverdacht,
- gefälschten oder manipulierten Dokumenten,
- missbräuchlichen Zahlungsrückbuchungen,
- Gefährdung anderer Nutzer oder Vermieter,
- rechtswidrigen Inhalten,
- Missbrauch der Plattform oder
- gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen.
Soweit möglich und zumutbar wird Rento den Kunden über Grund und Umfang der Maßnahme informieren.
Bereits bestehende und bezahlte Buchungen bleiben grundsätzlich bestehen.
Rento kann eine bestehende Buchung ausnahmsweise stornieren, wenn der Sperrgrund eine sichere oder rechtmäßige Durchführung der Buchung ausschließt.
Beruht die Stornierung nicht auf einem vom Kunden zu vertretenden Verhalten, wird die an Rento gezahlte Gebühr erstattet.
Beruht die Stornierung auf einem erheblichen schuldhaften Verstoß des Kunden, können gesetzliche und vertragliche Ansprüche von Rento und des Vermieters unberührt bleiben.
§ 24 Schäden, Unfälle, Versicherung und Pannen
Für Zustand, Versicherungsschutz, Schäden, Unfälle, Diebstahl, Pannen und sonstige Ereignisse im Zusammenhang mit dem Mietfahrzeug ist grundsätzlich der jeweilige Vermieter nach Maßgabe des Mietvertrags und des anwendbaren Rechts verantwortlich.
Der Kunde muss entsprechende Ereignisse unverzüglich entsprechend den Vorgaben des Vermieters melden.
Rento kann die Kommunikation zwischen Kunde und Vermieter unterstützen.
Durch diese Unterstützung übernimmt Rento jedoch nicht die vertraglichen Verpflichtungen des Vermieters.
§ 25 Haftung von Rento
Rento haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Rento beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Rento auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die gesetzlichen Haftungsregelungen für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
Rento haftet grundsätzlich nicht für Pflichtverletzungen des Vermieters aus dem Mietvertrag, insbesondere nicht für Zustand, Ausstattung, Versicherung, Verfügbarkeit oder Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, soweit Rento die betreffende Pflichtverletzung nicht selbst verursacht oder schuldhaft zu vertreten hat.
Die Haftung von Rento für eigene fehlerhafte Angaben, eigene Vermittlungsfehler oder sonstige eigene gesetzliche oder vertragliche Pflichtverletzungen bleibt unberührt.
§ 26 Nutzung der Apps
Rento räumt dem Nutzer für die Dauer der zulässigen Nutzung ein persönliches, widerrufliches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, die Rento-App auf eigenen oder rechtmäßig kontrollierten Geräten für die vorgesehenen Zwecke zu nutzen.
Eine Vervielfältigung, Veränderung, Rückentwicklung, Weiterveräußerung oder sonstige Nutzung der App außerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen ist nicht gestattet.
Sämtliche Rechte an Software, Marken, Designs, Datenbanken und sonstigen geschützten Bestandteilen der Rento-Plattform verbleiben bei Rento oder den jeweiligen Rechteinhabern.
Bei einer über den Apple App Store bezogenen App wird die Nutzungsvereinbarung ausschließlich zwischen Rento und dem Nutzer geschlossen und nicht mit Apple Inc. oder einem mit Apple verbundenen Unternehmen.
Rento und nicht Apple ist für die App, deren Inhalte, Wartung, Support und die Bearbeitung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der App verantwortlich, soweit gesetzlich zulässig.
Apple ist nicht verpflichtet, Wartungs- oder Supportleistungen für die Rento-App zu erbringen.
Apple und seine verbundenen Unternehmen gelten, soweit dies nach den Bedingungen des Apple App Store erforderlich ist, als begünstigte Dritte dieser Nutzungsbedingungen und dürfen die entsprechenden App-bezogenen Bestimmungen gegenüber dem Nutzer durchsetzen.
Der Nutzer muss bei Verwendung der App die für ihn geltenden Bedingungen des jeweiligen App-Stores und sonstiger Drittanbieter beachten.
Bei einer über Google Play bezogenen App wird der Vertrag über die Nutzung der Rento-Dienste ebenfalls ausschließlich zwischen Rento und dem Nutzer geschlossen. Google ist nicht Vertragspartner hinsichtlich der über Rento vermittelten Dienstleistungen oder Mietverträge.
§ 27 SMS und Bestätigungscodes
Rento sendet eine SMS oder eine WhatsApp-Nachricht an eine Telefonnummer nur, wenn der Nutzer sie anfordert: Der Nutzer gibt seine eigene Mobilnummer in der Rento-App oder auf rento-24.com ein und tippt auf „Code senden“. Rento sendet daraufhin eine Nachricht mit einem Einmalcode, der die Nummer bestätigt. Mit dem Tippen auf „Code senden“ willigt der Nutzer in den Empfang dieser Nachricht ein.
Programm: Rento 24 Bestätigungscodes. Nachrichtenhäufigkeit: eine Nachricht pro Anforderung; wer einen neuen Code anfordert, erhält eine weitere. Rento versendet keine Werbe- oder Marketing-SMS.
Je nach Mobilfunktarif des Nutzers können Kosten für Nachrichten und Daten anfallen.
Kommt eine SMS von einer Nummer, die Antworten annimmt, etwa in den USA und in Kanada, kann der Nutzer mit STOP antworten, um keine weiteren SMS von Rento zu erhalten, oder mit HELP, um Hilfe zu erhalten. Hilfe gibt es außerdem unter info@rento-ks.com.
Mobilfunkanbieter haften nicht für verspätete oder nicht zugestellte Nachrichten.
Rento gibt die Telefonnummer und die Einwilligung in den SMS-Empfang nicht an Dritte für deren Werbezwecke weiter. Wie die Nummer verarbeitet wird, erklärt die Datenschutzerklärung.
§ 28 Änderungen dieser AGB
Für eine konkrete Buchung gilt grundsätzlich diejenige Fassung dieser AGB, die zum Zeitpunkt des verbindlichen Buchungsabschlusses galt.
Eine spätere Änderung dieser AGB verändert bereits abgeschlossene Buchungen grundsätzlich nicht rückwirkend.
Rento kann die Bedingungen für die zukünftige Nutzung der Plattform ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund gesetzlicher Änderungen, neuer Funktionen, technischer Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen oder Änderungen des Geschäftsmodells.
Über wesentliche Änderungen wird Rento registrierte Nutzer in angemessener Weise informieren.
Soweit für eine Änderung die Zustimmung des Kunden gesetzlich erforderlich ist, wird Rento diese Zustimmung gesondert einholen.
§ 29 Vertragssprache und Übersetzungen
Diese AGB können insbesondere in deutscher, englischer, albanischer, türkischer und französischer Sprache zur Verfügung gestellt werden.
Die Übersetzungen dienen einer möglichst verständlichen Information der Nutzer.
Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Sprachfassungen ist grundsätzlich die deutsche Fassung maßgeblich, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften oder zwingende Verbraucherschutzbestimmungen dem nicht entgegenstehen.
§ 30 Anwendbares Recht
Für den zwischen dem Kunden und Rento geschlossenen Vermittlungsvertrag gilt deutsches Recht.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
Das auf den Mietvertrag zwischen Kunde und Vermieter anwendbare Recht richtet sich nach dem Mietvertrag sowie den zwingend anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Für Gerichtsstände gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 31 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.